ACHTUNG - Aufbewahrungsfrist der rechtsmedizinschen Ergebnisse bei Vergewaltung nicht 10 oder 20 Jahre, sondern nur EIN Jahr!
Nachtrag zu "Spurensicherung bei Vergewaltigung OHNE sofortige Anzeige möglich (mL)" (@Mercury)
Seit einiger Zeit gibt es Modellversuche zur Spurensicherung, die unabhängig von einer sofortigen Anzeige ist.
Betroffene können so erst zur Besinnung kommen, bevor sie eine Entscheidung für oder gegen den Weg des Gerichtsvfahrens treffen müssen. Die Spuren werden zwischen 10 und 20 Jahre gelagert.
Zur Frist teilt mir eine Leserzuschrift folgendes mit:
"Eine Anzeige ist zwar bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich (siehe Offizialdelikt).
ABER: die Aufbewahrungsfrist z.B. in der Frankfurter Rechtsmedizin beträgt aktuell nur ein Jahr!
(Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, beginnt die Frist für die Vernichtung der Beweismittel mit der Vollendung Ihres 18 Lebensjahres)
Nach dieser Frist werden die Proben und Befunde automatisch vernichtet.
Achtung: Darüber wird man nicht mehr gesondert informiert!!!
Das heißt, man muss innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob die Befunde genutzt werden sollen.
Für Frankfurt/M. gibt es einen PDF-Flyer http://frauenrechte.de/online/images/downloads/hgewalt/Flyer-ass-Frankfurt.pdf" (Hervorhebung CM - Besten Dank!)
Anders waere es also doch wieder nur bei (rechtzeitiger) Anzeigenstellung/Strafantrag UND wenn die o.g. Unterlagen fuer das Verfahren vom Opfer freigegeben und den Strafverfolgungsbehoerden uebergeben werden.
--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English