160.000 angebliche Vergewaltigungen, nur 8.000 Anzeigen, nur 1.000 Urteile; WAS BEI VERGEWALTIGUNG ZU TUN IST ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 08.01.2016, 09:38 (vor 3683 Tagen) @ eddie097695 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 08.01.2016, 10:10

Anschließend werden die Opfer von der Polizei und den Behörden stigmatisiert. Von den Freunden verlassen stehen sie in der Regel alleine da. 1% der Täter werden verurteilt.

Ich kenne da auch andere Faelle.

Dass sexueller Missbrauch, egal in welcher Form, ebenso wie Mord z.B. , in der absoluten Mehrzahl Beziehungstat ist, d.h. Taten unter Menschen, die sich bereits lange und z.T. "intim" kennen, ist eine kriminologische Binsenweisheit.

Und genau hier beginnt das Problem:

a) Stattdessen warnen Eltern vor dem "schwarzen Mann" (was heute doppeldeutig aufgefasst werden koennte) und eben nicht (vgl. Link im Vorbeitrag) vor dem "eigenen" Cousin, schon gar nicht vor dem Stiefvater. Der Priester ist da schon wesentlich unwahrscheinlicher und wenn, dann sind es ebenfalls wieder Beziehungstaten, d.h. es kommt mit Chorknaben haeufiger vor, als mit fremden Kirchgaengern.

b) Da das Thema als "schmutzig" gilt, werden Maedchen zuhause und auch im ach so wichtigen, aber komplett bloedsinnigen, "Sexualkunde"-Unterricht nie darauf vorbereitet. Ich vermute, selbst in Polizisten-Haushalten unterbleibt es.

Und dann beginnt eben das Trauma, dass einem entweder schon nicht geglaubt wird, oder dass eben die Beweise nicht ausreichen.

Verhaltensregeln NACH einer Vergewaltigung

I) SOFORT die Polizei aufsuchen, nicht erst duschen, usw., s.u., Punkt IV.

II) Wenn moeglich, eine (weibliche, moeglichst) Vertrauensperson mitnehmen.

III) Darauf bestehen, von einer darauf spezialisierten KriminalBEAMTIN "verhoert" zu werden - die gibt es zu jeder Tages- und Nachtzeit, im Praesidium. Entweder wird man dorthin gefahren, oder sie kommt zur betr. Dienststelle gefahren.

IV) Minimal-Untersuchungen:

a) Scheidenabstrich zur Feststellung von Sperma-Spuren.

b) Unterhose - aus denselben Gruenden - wird asserviert, also ggf. Ersatz mitnehmen.

c) Schamhaare werden ausgekaemmt. Denn, auch wenn der Taeter Kondom getragen haben sollte, und daher in a) und b) keine seiner DNA-Spuren nachweisbar sein sollten, verliert er immer Haare im Schambereich. Ist das Opfer intim-rasiert, wird's schwieriger ...

d) Es wird unter den Fingernaegeln ausgekratzt. In der Regel wehrt sich das Opfer und Hautschuppen des Taeters sind unter den Fingernaegeln nachweisbar. Wichtig nicht nur fuer die DNA-Analyse, sondern auch fuer die forensische Begutachtung des Taeters - der hat dann naemlich passende Kratzspuren. Die Einrede mit dem einvernehmlichen Sex wird ihm dann i.d.R. vor Gericht nicht mehr geglaubt, insbes., wenn (zum Beispiel)

- die DNA der Hautschuppen unter den Naegeln des Opfers mit seiner uebereinstimmt

und, z.B.,

- das Opfer am Ringfinger ein Pflaster an der Fingerkuppe trug und deshalb am Taeter an der zu erwartenden Stelle nur drei Kratzspuren zu finden sind - das ueberzeugt auch ein Gericht, wenn die Darstellungen des Opfers ansonsten konsistent sind.

Leider, und darum schreibe ich das, fuehlt sich ein Opfer einer Vergewaltigung "schmutzig" (das oben genannte gilt analog auch fuer anale Vergewaltigungen unter Maennern, die relativ noch haeufiger vorkommen, d.h. noch weniger angezeigt werden, wegen des eigenen Maennlichkeitsbildes und weil es noch mehr auf Unglauben stoesst).

Das sich schmutzig fuehlende Opfer waescht sich daher erst und waescht die Unterhose und kommt dann "adrett" auf die Wache. Einzig die Fingernaegel sind dann noch brauchbar [je laenger, desto besser ...].

Aber auch das hat man bei Mannichl versaeumt und nach ein paar Tagen ist das dann ebenfalls Geschichte.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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