Russischer Pilot sagt, er sei nicht gewarnt worden

Schlaumayr, Mittwoch, 25.11.2015, 22:16 (vor 3723 Tagen) @ Dragonfly6925 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 25.11.2015, 22:20

Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht interessant:

Zum einen sagt er damit, dass seitens der Türkei internationale Vorschriften über Zwischenfälle dieser Art absolut missachtet worden seien.

Darüber hinaus sagt er, dass der Treffer der Rakete völlig unerwartet gekommen sei. Dies bedeutet, dass die AIM-9 Sidewinder der türkischen F-16 nicht per Radar aufgeschaltet wurde (Radar-Auffassungen werden passiv elektronisch angezeigt), sondern vom türkischen Piloten radarmäßig "blind" über den Infrarot-Suchkopf abgeschossen wurde. Dies wird normalerweise nur in den Fällen gemacht, in denen ich als Pilot keine klare Radarauffassung bekomme, oder keine Zeit zur Auffassung habe. Die Flugdaten zeigen aber, dass die F-16 bereits lange vorher in dem Gebiet gekreist und Patrouille geflogen ist. Zudem heißt es offiziell aus der Türkei, dass über 5 Minuten lang Anrufe erfolgt seien (angeblich), mithin also eine Radar-Auffassung locker möglich gewesen wäre. Dass dies unterblieben ist - ergänzend um die Aussage des Besatzungsmitgliedes, dass überhaupt keine Warnung erfolgt sei - lässt nur den Schluss zu, dass eine Radar-Auffassung bewusst vermieden wurde, um den Flugzeugführer nicht zu warnen.

Hier handelt es sich offensichtlich um einen ebenso bewusst wie hinterhältig herbeigeführten Abschuss. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Luftraumverletzung überhaupt stattgefunden hat. Gab es diese nicht, so reden wir hier über einen "Mordversuch mit Todesfolge" (gibts nicht, weiß ich, ist de Facto aber so).

Ergänzend dazu noch ein paar Worte zu dem Abschießen der Besatzung an Rettungsfallschirmen: Jeder Infanterist bekommt den Unterschied zwischen Fallschirmen abgesetzter Truppen und Rettungsfallschirmen eingebleut.

Hierzu der Auszug aus dem I. Zusatzprotokoll (1977) der Genfer Konventionen von 1949

Artikel 42
Insassen von Luftfahrzeugen
1. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abspringt, das sich in Not befindet, darf während des Absprungs nicht angegriffen werden.
2. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abgesprungen ist, das sich in Not befand, erhält, sobald er den Boden eines von einer gegnerischen Partei kontrollierten Gebiets berührt, Gelegenheit, sich zu ergeben, bevor er angegriffen wird, es sei denn, er begeht offensichtlich eine feindselige Handlung.
3. Luftlandetruppen werden durch diesen Artikel nicht geschützt

ACHTUNG
[[ironie]]
Da es sich bei den Turkmenen ja nur um "moderate Rebellen" handelt, haben diese auch nur "moderat" das Kriegsvölkerrecht gebrochen.

Nochmal
[[ironie]]
Sagt ein Turkmene zum anderen: "Wer ist eigentlich dieser 'Genf'?"


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