Ohne Gegenmassnahmen sicher

CalBaer, Montag, 16.11.2015, 00:51 (vor 3370 Tagen) @ paranoia5721 Views

Es braucht nur eine Gesetzesänderung, dann ist die Annahme von
schmutzigen Bitcoins durch einen Online-Händler illegal,

Der Richter sagt Dir dann, "Dummheit schützt vor Strafe nicht!", weil
diese Information verfügbar war.

Es braucht dann eine Definition von "schmutziger Bitcoin". Das kann nur ein Richter oder Behoerde fuer jeden Einzelfall machen, wenn es juristisch bindend sein soll. Behoerden muessten eine Datenbank einrichten, wo "schmutzige" Coins gelistet sind nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Fuer praktikabel halte ich diese Loesung allerrdings nicht.

Wenn die "Exchange" ihrerseits schmutzige Coins erhalten hat, dann ist
auch das nachweisbar und die "Exchange" keine saubere Quelle für Coins
mehr.

Die Exchanges regulieren sich teilweise selbst, damit sie keinen Aerger mit der Justiz bekommen. Auch hier gilt, den Vertragspartner genau ansehen.

Allerdings ist eine Definition der "schmutzigen" Coin sehr vage. Wenn Du eine "schmutzige" Coin" zerkleinerst, mit "sauberen" Coins durch einen Mixer jagst und sie breit auf neue Coins verteilst, welche Coins sind dann "schmutzig", welche "sauber"? Oder sind dann alle "schmutzig"? Die versteigerten Silk-Road-Coins "verduennen" sich mit der Zeit immer mehr bzw. "vergiften" den Rest der "sauberen" Coins (so mit der Zeit 90% der Geldscheine mit Kokain kontaminiert wurden) - je nachdem wie man es sieht. Juristisch gesehen ist das wohl kaum eindeutig definierbar, man kann es eben nur wie beim Bargeld mit einer bewiesenen Straftat in Verbindung bringen.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2


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