Na und?

Ötzi, Sonntag, 08.11.2015, 08:33 (vor 3378 Tagen) @ paranoia6625 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 08.11.2015, 08:47

Beispiel:
Forist CalBaer kauft sich einen neuen Computer und bezahlt mit Bitcoins,
die er beim Schmuddeldealer gekauft hat.

Gruß
paranoia

Da CalBaer keine Kenntniss davon hatte, dass auf der Börse* auch Gelder aus illegalen Geschäften gehandelt wurden, hat er vor Gericht überhaupt kein Problem. Auf was will sich der Staatsanwalt denn bei der Anklage beziehen?

*bei dir mit "Schmuddeldealer" bezeichnet.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Honorarannahme_von_Geld_aus_illegalen_Gesc...

Gegenfrage:
Ötzi verkauft Bitcoins gegen Bargeld an eine Person X in der weiteren Nachbarschaft. Person X erstellt an einem Offline-PC eine neue Bitcoin-Adresse, druckt sie aus und gibt sie Ötzi. Ötzi sendet Bitcoins darauf und erhält dafür Bargeld von Person X. Null soll Paranoia herausfinden, wer Person X ist, die nun die Bitcoins besitzt.
Nun meine Frage:
Reicht es dazu aus, dass Paranoia Zugriff auf die Blockchain sowie auf sämtliche Daten der Internetprovider hat, oder benötigt er klassische kriminalpolizeiliche Methoden wie bei Agatha Christie?


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