Na und?
Beispiel:
Forist CalBaer kauft sich einen neuen Computer und bezahlt mit Bitcoins,
die er beim Schmuddeldealer gekauft hat.Gruß
paranoia
Da CalBaer keine Kenntniss davon hatte, dass auf der Börse* auch Gelder aus illegalen Geschäften gehandelt wurden, hat er vor Gericht überhaupt kein Problem. Auf was will sich der Staatsanwalt denn bei der Anklage beziehen?
*bei dir mit "Schmuddeldealer" bezeichnet.
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Honorarannahme_von_Geld_aus_illegalen_Gesc...
Gegenfrage:
Ötzi verkauft Bitcoins gegen Bargeld an eine Person X in der weiteren Nachbarschaft. Person X erstellt an einem Offline-PC eine neue Bitcoin-Adresse, druckt sie aus und gibt sie Ötzi. Ötzi sendet Bitcoins darauf und erhält dafür Bargeld von Person X. Null soll Paranoia herausfinden, wer Person X ist, die nun die Bitcoins besitzt.
Nun meine Frage:
Reicht es dazu aus, dass Paranoia Zugriff auf die Blockchain sowie auf sämtliche Daten der Internetprovider hat, oder benötigt er klassische kriminalpolizeiliche Methoden wie bei Agatha Christie?