Schweiz muss Dublin Weiterentwicklung übernehmen ... oder künden

pigbonds, Donnerstag, 05.11.2015, 00:17 (vor 3791 Tagen) @ Rybezahl4070 Views

Schengen-Abkommen ja, aber Dublin III richtet sich meines Wissens nur an
EU-Mitglieder.

Jein, die Schweiz muss die Weiterentwicklung übernehmen (oder künden), dh im
Prinzip ist die Schweiz da mit dabei. ("Autonomer Nachvollzug")

Ganz kurioses Beispiel: Flüchtling kommt aus der Schweiz und behauptet,
dort mit einem Fallschirm gelandet zu sein. Folge: Abschiebung in die
Schweiz (nach Dublin III) unmöglich.
(Man könnte sich ähnliche Beispiele für die Einreise über die Nordsee
ausdenken... aber ich will ja nicht... du weißt schon... die Klugen
können es.)

Viel wichtiger sind die Gerichtsentscheide, was in der Schweiz ja bewirkt hat,
dass darüber abgestimmt werden soll, ob die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention
kündigen soll. ("Schweizer Recht statt fremde Richter")

Solche Urteile:
http://www.srf.ch/news/schweiz/schweiz-hat-aerger-mit-dem-dublin-abkommen-vor-allem-weg...

Übrigens lassen diese Urteile erahnen, dass auf Deutschland eine riesige Klagewelle zugerollt wäre,
hätte es die Flüchtlinge nicht aufgenommen.


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