Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden.
Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Versammlungsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“.
Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird als Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings keinen Grund, die Versammlung aufzulösen.[1]
Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht (Bundesrecht), nicht das dem Landesrecht zugehörige Polizeirecht. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Demonstration
Viel Erfolg!
Links:
http://www.rodorf.de/06_versr/01.htm
http://www.staff.uni-giessen.de/~g11003/versr.pdf
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/mahnwache
--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org