Eher keine Anweisung
ist das Unwissen oder Willkür bei der betreffenden Behörde oder eine
Anweisung von "Ganz Oben"?
Auch letzte Woche war es schon ein ziemliches Hin und Her.
Ich denke eher, man wollte es halt einmal durchgehen lassen und hoffte darauf, dass mir das zu blöd wird.
Versammlungen i. S. des Art. 8
GG seien nur „örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen
zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem
Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.“
Diese Entscheidung, also die engste Auslegung, habe ich ja im Wortlaut vorgebracht. Hat nix gebracht.
Letztendlich ist es aber meiner Ansicht nach auch nicht meine Aufgabe, die Normen die gegen die Durchführung der Versammlung sprechen selbst zu finden.
Und so lange mir niemand eine ordentliche Begründung liefert, bleibe ich anderer Meinung.