Veranstaltung als Sondernutzung - da hoert sich ja alles auf!

CrisisMaven ⌂, Freitag, 16.10.2015, 21:39 (vor 3756 Tagen) @ Brauer3247 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 22:25

Sollte ich dann der Polizei Bescheid sagen? Ich meine so unbeaufpasst kann man doch nicht rumstehen? Wo kämen wir denn hin!

Tja, man will ja staatsbuergerlich verantwortlich handeln.

D) Wenn Amtspersonen mit dem Verweis auf den (ggf. noch voellig unwirksamen, Bescheid die "Versammlung aufloesen" wollen, darauf hinweisen, dass diese Versammlung nicht dem urspruenglichen Zweck diene, sondern dem Protest dagegen, diesen Zweck nicht verwirklichen zu duerfen.

Sollte dann der Fall eintreten, dass die Polizei es als verhältnismäßig erachtete (auch noch so eine Hürde...) und die Versammlung auflösen wollte, wäre spontaner Protest der Anwesenden unter entsprechender thematischer Änderung doch immer noch möglich, oder nicht?

So ist es, Proteste sind immer moeglich. Sollte die Polizei Platzverweise aussprechen, sind solche Proteste, inkl. derer gegen die gerade ausgesprochenen Platzverweise, an anderen Plaetzen spontan zulaessig (und geboten, Art. 8 und 5 GG). Kommt es dort zu Platzverweisen ... ad infinitum.

Wurde mir sogar zugestanden [[freude]]. Auch Flugblätter verteilen.

Nicht-Versammlungen kann man nicht verbieten.

Da setzt aber ein, dass nach Ansicht der Versammlungsbehörde eine "Veranstaltung" gegeben ist.

Das ist ja barer Unsinn. Eine "Veranstaltung" als Sondernutzung kann

a) eine Verkaufs- oder Werbeveranstaltung oder

b) eine Love Parade oder Brauchtumspflege (Schuetzenfest, Faschingsumzug) oder

c) eine kirchliche Prozession sein.

Bis auf c), fuer das die Religionsfreiheit einen eigenen Grundgesetz-Artikel bereithaelt, ist das natuerlich Sondernutzung und oft auch sind daran Unternehmen/Einzelpersonen beteiligt, die daraus Gewinne ziehen (Bratwurstdemokratie).

Ich solle daher einen "Antrag auf Sondernutzung" stellen.

Bloss nicht. Die sind total durchgeknallt.

Und für die Durchführung dieser Veranstaltung könnten Gebühren verlangt werden.

Koennten. Wenn es eine Sondernutzung waere.

Zudem ist wegen Krankheit derzeit (in Berlin) eine extrem lange Bearbeitungsfrist möglich.
Da soll man wohl am ausgestreckten Arm verhungern ...

Ich lach' mich tot ueber diese Bloedmaenner. Es ist, wie ich verschiedentlich sagte: das Spiel kann die Gegenseite nicht gewinnen!

An sich nicht, aber nicht jeder ist renitent genug, um dennoch zu handeln.

Ja. Aber erst mal wuerde ich gegen die Zumutung, es handele sich um eine Sondernutzung, protestieren. Um 17:00 Uhr am Montag im Fristenbriefkasten. Als Eilversammlung.

Ich sehe schon, dass hier mal der Rechtsweg durchgezogen werden muss.

Und noch was: ueber solche Zumutungen kann man seinen Beamtenstatus verlieren. Nur mal so. Waere nicht das erste Mal, dass jemand sich mir breitbeinig und grosskotzig in den Weg stellte und dafuer mindestens auf eine Beamtenstelle versetzt wurde, die sonst keiner je wollte ...

Es gab aber auch schon Schlimmeres ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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