Ich rechne nicht mit einem Bescheid
Nein, ein Bescheid hat so zu ergehen, dass der Adressat desselben
zweifelsfrei erkennen kann, dass die Person, die ihn erlaesst bzw.
"bekannt
gibt", legitimiert ist.
Fein.
I) Da zu einem Verwaltungsakt die Rechtsmittelbelehrung gehoert, soll er nicht
"schwebend
unwirksam" sein, fehlt diesem Messer ohne Klinge auch das Heft.
Das hörte ich inzwischen bereits von jemand anderem.
A) Nicht weiter drauf eingehen, SOLANGE es beim Fernmuendlichen
bleibt (und hoffen, es bleibt so).
Davon gehe ich aus.
C) Die "Versammlung" wie gewohnt durchfuehren, gleiche Zeit,
gleicher Ort.
Wäre dann die Folge.
Sollte ich dann der Polizei bescheid sagen? Ich meine so unbeaufpasst kann man doch nicht rumstehen?
Wo kämen wir denn hin!
D) Wenn Amtspersonen mit dem Verweis auf den (ggf. noch voellig unwirksamen, Bescheid die "Versammlung aufloesen" wollen, darauf hinweisen, dass diese
Versammlung nicht dem urspruenglichen Zweck diene, sondern dem Protest
dagegen, diesen Zweck nicht verwirklichen zu duerfen.
Sollte dann der Fall eintreten, dass die Polizei es als verhältnismäßig erachtete (auch noch so eine Hürde...) und die Versammlung auflösen wollte, wäre spontaner Protest der Anwesenden unter entsprechender thematischer Änderung doch immer noch möglich, oder nicht?
denn einfach "alleine herumstehen und meditieren"
Wurde mir sogar zugestanden
. Auch Flugblätter verteilen.
Nicht-Versammlungen kann man nicht
verbieten.
Da setzt aber ein, dass nach Ansicht der Versammlungsbehörde eine "Veranstaltung" gegeben ist. Ich solle daher einen "Antrag auf Sondernutzung" stellen. Und für die Durchführung dieser Veranstaltung könnten Gebühren verlangt werden.
Zudem ist wegen Krankheit derzeit (in Berlin) eine extrem lange Bearbeitungsfrist möglich.
Da soll man wohl am ausgestreckten Arm verhungern...
Ich lach' mich tot ueber diese Bloedmaenner. Es ist, wie ich
verschiedentlich sagte: das Spiel kann die Gegenseite
nicht
gewinnen!
An sich nicht, aber nicht jeder ist renitent genug, um dennoch zu handeln.