Mahnwache Berlin Wedding: "Keine Versammlungseigenschaft erkennbar"

Brauer, Freitag, 16.10.2015, 18:59 (vor 3758 Tagen)5884 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 19:16

Hallo allerseits,

nachdem die letzte Demonstration recht erfolgreich und friedlich verlief, meldete ich gestern eine weitere Mahnwache unter gleichem Thema sowohl für nächsten Montag,
als auch gleich für die Woche darauf an.

Resultat:
Ich bekam heute früh einen Anruf, dass die nötige Versammlungseigenschaft nicht gegeben sei.
Und das, obwohl sie letzte Woche offenbar, nach einiger Diskussion, noch gegeben war.

Ich prüfte zunächst das Versammlungsgesetz auf entsprechende Regelungen, aber fand lediglich eine Definition durch das Bundesverfassungsgericht.
Diese stellt wohl bereits die engste Fassung des Versammlungsbegriffes dar:

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur
gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung
gerichteten Erörterung
oder Kundgebung

Ich habe keinerlei Zweifel, dass eine Demonstration unter dem Motto "Nutzen Sie die Versammlungsfreiheit!" diese Eigenschaften aufweist.
Die Meinungsbildung ist zwar eine indirekte, indem sie Bezug auf ein Grundrecht nimmt, aber weder die Ernsthaftigkeit noch die politische Ausrichtung lassen sich meiner Ansicht nach abstreiten.

Daher rief ich nachmittags noch einmal an.
Nachdem angezweifelt wurde, dass ich überhaupt in der Lage gewesen sei, den Gesetzestext mit Kommentierung in dieser Zeit zu lesen, fragte ich nach der Rechtsnorm die das regelt.
Aber: Rechtsnormen wurden mir auch nach Aufforderung nicht genannt!

So einfach gebe ich nicht auf, aber momentan muss ich mal bis morgen überlegen was weiter zu tun ist.
Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt statthaft?


Mit kämpferischem Gruß und einigen Fragezeichen

Brauer

P.S. etwas Unterhaltung
Der Text ist im Netz nicht zu finden, aber alleine das Bild sagt schon vieles [[zwinker]]


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