Telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot
Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt
statthaft?
Auf ähnliche Fallbeschreibung wurde von @CrisisMaven in seinem Beitrag 374851 geantwortet:
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Wenn […] "Verbot" (Grundrechte kann man nicht verbieten ...) [...] halten soll, muss es noch schriftlich per Boten zugestellt werden, und zwar so, dass man es noch erhaelt, bevor man sich auf die mehrstuendige Anreise zum Versammlungsort begibt. Ansonsten kann man es Dir ja dann dort waehrend der Versammlung zustellen.
Dabei muss man schauen, ob sofortige Vollziehung angeordnet ist, sonst kann man gleich weiter da mahnend stehenbleiben.
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