Genau so: Wenn die Behörde feststellt, daß die Versammlung keine i.S. des Gesetzes ist, bist Du doch raus aus dem Schneider!

Griba, Dunkeldeutschland, Freitag, 16.10.2015, 22:25 (vor 3756 Tagen) @ CrisisMaven2947 Views

Wenn dann einer kommt und meint, dich "auflösen" zu müssen, dann hat er dafür keine Grundlage, denn s.o. [[freude]]

Laßt euch nicht bange machen!

--
Beste Grüße

GRIBA


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