Genau so: Wenn die Behörde feststellt, daß die Versammlung keine i.S. des Gesetzes ist, bist Du doch raus aus dem Schneider!
Wenn dann einer kommt und meint, dich "auflösen" zu müssen, dann hat er dafür keine Grundlage, denn s.o.
Laßt euch nicht bange machen!
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Beste Grüße
GRIBA