Sofortmaßnahmen - Jobcenter nutzen

LLF, Freitag, 09.10.2015, 22:50 (vor 3764 Tagen) @ Herzog Waydelich5985 Views

1. Sofortige Aussetzung aller Hartz-IV-Sanktionen
2. Bisherige Hartz-IV-Bescheide gelten vorerst unbefristet (statt für sechs Monate)
3. Allen Einsprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide wird zur Verwaltungsvereinfachung automatisch stattgegeben. Die freiwerdenden Sozialrichter können dann Asylanträge bearbeiten.
4. Das überflüssige Personal in den Jobcentern wird zur Registrierung der Flüchtlinge eingesetzt


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