Sofortmaßnahmen - Jobcenter nutzen
1. Sofortige Aussetzung aller Hartz-IV-Sanktionen
2. Bisherige Hartz-IV-Bescheide gelten vorerst unbefristet (statt für sechs Monate)
3. Allen Einsprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide wird zur Verwaltungsvereinfachung automatisch stattgegeben. Die freiwerdenden Sozialrichter können dann Asylanträge bearbeiten.
4. Das überflüssige Personal in den Jobcentern wird zur Registrierung der Flüchtlinge eingesetzt