Doch doch, nach derzeitiger Rechtslage ist Beschlagnahme privaten Wohnraums ultima ratio

Wayne Schlegel, Samstag, 26.09.2015, 19:44 (vor 3775 Tagen) @ CrisisMaven3986 Views

Servus Crisis,

mir liegen Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes vor. Hiernach ist die hoheitliche Beschlagnahme privaten Wohnraumes nach derzeitiger Rechtslage eindeutig ultima ratio.

Anders, wenn Staat/Kommune fiskalisch auftritt, also er/sie versucht, die in seinem Eigentum stehenden Immobilien zu nutzen/zu asylertüchtigen.

Rechtslage kann freilich geändert werden (man arbeitet dran), ob es kommt wird sich zeigen.


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