Doch doch, nach derzeitiger Rechtslage ist Beschlagnahme privaten Wohnraums ultima ratio
Servus Crisis,
mir liegen Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes vor. Hiernach ist die hoheitliche Beschlagnahme privaten Wohnraumes nach derzeitiger Rechtslage eindeutig ultima ratio.
Anders, wenn Staat/Kommune fiskalisch auftritt, also er/sie versucht, die in seinem Eigentum stehenden Immobilien zu nutzen/zu asylertüchtigen.
Rechtslage kann freilich geändert werden (man arbeitet dran), ob es kommt wird sich zeigen.