Planspiel staatl. Beschlagnahme leer stehender/frei werdender Wohnung/Haus
Servus insbesondere Azur und andere Kundige,
bitte nachfolgendes erst mal als Planspiel sehen. Bitte auch an andere Foristen, die Planspieleckpunkte nicht weg zu diskutieren, sondern im Szenario als gegeben zu unterstellen.
Wenn nun die Kommunen an's Eingemachte gehen (müssen) und leerstehenden Wohnraum oder gerade freiwerdenden Wohnraum entweder auf vorhandenen Rechtsgrundlagen oder auf bestimmt schon in der Mache befindlichen neuen Rechtsgrundlagen derart in Eigentum eingreifen - und Gegenwehr aufgrund der Anordnung von Sofortvollzug nicht wirksam greift -, wie sind da folgenden Aspekte zu sehen:
- Wohnraum muss in bestimmten Teilen noch renoviert/repariert werden, damit normale Bewohnung möglich ist: wer beurteilt, wer veranlasst, wer zahlt?
- wer kommt für Schäden an dem Wohnraum (z.B. Türen, Böden, Fenster, Armaturen, Wände, Rollläden etc.) durch das "beschlagnahmte Wohnen" auf? Staatshaftung?
- wer hat sich um die Beseitigung unsachgemäßer Nutzung (verstopftes Abwasser, Schimmel, Desinfektion etc.) zu kümmern, insbesondere wenn Eigentümer weit entfernt lebt?
- wie ist es mit Folgeschäden - z.B. andere Mietparteien kündigen, weil in der zwangsbelegten Wohnung der Punk abgeht? Dadurch Einnahmeverlust bzw. weitere zwangsweise Belegbarkeit gekündigter Wohnungen durch die Kommune? Ist auch das hinzunehmen?
- Nebenkosten - wer zahlt voraus/haftet? Beispielsweise exorbitante Kosten durch Beheizung bei offenem Fenster und "fließendem Wasser"?
Die Beschlagnahme ist natürlich die Ultima Ratio für die Kommune. Schon aus rechtlichen Gründen muss die Kommune vorher alles ausgeschöpft haben, was die Kommune selbst bauen bzw. freiräumen kann. Mit welchen Erfolgsaussichten kann man abwehrend darauf verweisen, dass die Kommune eben nicht alles getan hat, um die Beschlagnahme fremden Eigentums zu verhindern z.B:
- Kündigung und Mobilisierung von kommunalem Nichtwohnraum wie z.B. verpachtete Sportvereinsheime
- Kulturhallen
Wie kommt man da an eine komplette Immobilien-Eigentumsaufstellung der Kommune heran? Berufung auf Informationsfreiheitsgesetz?
Fragen über Fragen.