Noch ein Beispiel: Wieviele Stimmen braucht man für eine Grundgesetzänderung? Irrtum! Scheindemokratie -

Herzog Waydelich, Mittwoch, 16.09.2015, 12:23 (vor 3784 Tagen) @ Herzog Waydelich3039 Views

In den Lehrbüchern und im GG selbst steht ja, dass man für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Das stimmt aber nicht, wie uns Mutti wieder einmal vor Augen führt:

Im & 16 GG steht nämlich eigentlich:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) ....

De jure kann also kein einziger Asylantrag positiv beschienen werden. Doch wir haben per Handstreich plötzlich ein anderes Rechtsverständnis in Deutschland. Königin Mutti erklärt das Grundgesetz aus humanitären Gründen für ungültig (wobei sie sich als Pfarrerstochter dabei ja nur auf das Kirchenrecht oder die Bibel beziehen kann, das Grundgesetz gibt einen solchen Ermächtigungsspielraum nicht her).

Kein Mensch regt sich auf, kein Politiker interveniert und fordert, zumindest postum noch eine Aussprache und Abstimmung im Bundestag. ERGO: Es reicht die Stimme eines einzelnen Menschens aus, das Grundgesetz zu verändern! Ohne jegliche Beratung, ohne Einhaltung von Rechtswegen, ohne jegliche Beteiligung von Bundestag oder Bundesrat. Die Legislative ist unter dieser Kanzlerin wie vor 80 Jahren zu Laientheaterdarsstellern verkommen.

Der Deutschland nach diesem Staatsstreich noch als Demokatie bezeichnet, glaubt auch an sie freie Wahl von Kim Jong Ill in Nordkorea. Und da fragst Du
Sylvia, allen Ernstes nach RECHTSGRUNDLAGEN für Propaganda? Die Grundlage ist die neue Reichskanz.., äh das Bundeskanzleramt. Punkt.

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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf


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