Da hast Du natürlich recht
Hallo aliter,
da hast Du natürlich recht. Wenn es als Argumentation dienen kann... Aber das hat bei den NSA-Dingen auch keinen gejuckt.
Denke, es ist nur eine Frage der Zeit, dass es Fälle und Diskussionen gibt, so noch möglich.
Man muss schauen, ob einer von den Entscheidern seine Pflichten verletzt bzw. geltendes Recht bricht:
http://dejure.org/gesetze/StGB
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
1. Abschnitt
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)
1. Titel
Friedensverrat (§§ 80 - 80a)
2. Titel
Hochverrat (§§ 81 - 83a)
3. Titel
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a)
4. Titel
Gemeinsame Vorschriften (§§ 92 - 92b)
2. Abschnitt
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 - 101a)
3. Abschnitt
Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)
4. Abschnitt
Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e)
5. Abschnitt
Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 - 109k)
6. Abschnitt
Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122)
7. Abschnitt
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)
8. Abschnitt
Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152b)
9. Abschnitt
Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 - 163)
Gleich gefolgt von:
10. Abschnitt
Falsche Verdächtigung (§§ 164 - 165)
Usw.
Dann in die Normen selbst schauen, nachlesen, Fachmann fragen usw.
(das sind alle nicht die typischen Delikte, die der Jurist genau lernt, wie Eigentumsdelikt, Brandstiftung, Urkundendelikte, Straftaten gegen Leib und Leben).
Man kann schauen, welche Grundrechte im GG im speziellen verletzt werden.
Die Frage ist immer, ist ein Schutzgut verletzt und ist dafür jemand haftbar zu machen.
Tut mir leid, ich warte selbst, was da so in Betracht und Diskussion kommt.
Und tut mir leid: Muss jetzt leider etwas anderes machen, denn es gibt hier noch Familie.
Hab einen schönen Abend!
Viele freundliche Grüße
azur
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