Ohne forensisches Gutachten sind solche "Beweise" wertlos ...
Um Gewissheit zu haben, müsste man schauen, ob der Router Verbindungsprotokolle vom fraglichen Tatzeitpunkt angelegt hat.
In der Regel nicht. Die hat der Provider eher ("Vorratsdatenspeicherung" usw.).
Ich habe aber gelesen, solche Protokolle werden meist nicht vor Gericht anerkannt, da es sich oft um einfache *.txt-Dateien handelt (leicht manipulierbar).
Ja, das "ausgelesene" Protokoll ist wertlos. Wenn, dann muss ein IT-Sachverstaendiger, vom Gericht bestellt, das machen und dann begruenden in oeffentlicher Verhandlung.
Oft ist dann Zahlen billiger, als das Risiko eingehen, dass der Sachverstaendige nichts verwertbares beitraegt.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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