Einigung mit dem Glaeubiger
Na ja, das "Muss" ist nur dann sinnvoll, wenn es keine berechtigte
Forderung gibt, sonst ist Einigung mit dem Glaeubiger meist das
kostensparendere Verfahren.
Um Gewissheit zu haben, müsste man schauen, ob der Router Verbindungsprotokolle vom fraglichen Tatzeitpunkt angelegt hat. Ich habe aber gelesen, solche Protokolle werden meist nicht vor Gericht anerkannt, da es sich oft um einfache *.txt-Dateien handelt (leicht manipulierbar).
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.