Abmahnung: Nichts tun – kleiner Zusatz
Ein Zusatz noch ist wichtig:
Wenn (bzw. falls) der Mahnbescheid durch das Gericht kommt (gelber Brief mit Rückantwort), Widerspruch einlegen.
Nach einer weiteren Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro hört man dann nichts mehr.
So war es bei mir, hat etwa von Jan bis April und 6 Zahlungsaufforderungen gedauert.
Also nichts tun, außer beim Mahnbescheid!