Ja, zuerst muss der Klaeger begruenden, sonst verliert er einen Zivilprozess von vornherein, aber ...
... dann beginnt das selbst von vielen Rechtsanwaelten nicht voellig verstandene Beweislast-"Ping-Pong".
normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung."
Das geht ja runter wie Öl.
Denn: wer ein Zivilverfahren anstrengt, ist fuer seine Ansprueche beweispflichtig.
Jedoch ist die Sache etwas komplizierter. Es gibt "unbewiesene" Behauptungen, die dann als "wahr" unterstellt werden (vom Gericht), wenn man ihnen nicht entgegentritt, und sei es nur mit dem fuer Laien recht unverstaendlichen "mit Nichtwissen wird bestritten ...".
Schon mancher hat sich hinterher beim Studium einer zivilprozessualen Urteilsbegruendung die Augen gerieben, als er lesen musste, was er alles "zugestanden" hatte oder was das Gericht "als erwiesen" ansah, weil er, bzw. sein Anwalt, dem nicht entschieden genug ("wirksam") entgegengetreten waren.
Das ist eine zu komplizierte Geschichte, um sie hier aufzufalten.
Hinzu kommt, dass es im Zivilprozess "Beweise" gibt, die nicht widerlegt werden koennen, anders als im Strafprozess, wo "im Zweifel" fuer den Angeklagten gilt.
Im Zivilprozess gibt es u.U. auch ein "Im Zweifel fuer den Klaeger". Deshalb ist hier dann, sollte es zur Klage kommen, dringend zu einem in diesen Dingen erfahrenen (d.h. nicht "irgendeinem") Anwalt zu raten.
Und: dessen Rat kann sein, eine Forderung, die aufgrund eines "Beweises" mit IP-Adresse beruht, zu akzeptieren, obwohl man weiss, dass "man" es nicht war.
Es gab Faelle, in denen eine aeltere Dame, die gar keinen Computer hatte, verurteilt wurde wegen Filesharing, denn: die IP-Adresse war nun mal die ihres ISDN- oder DSL-Anschlusses, auch wenn sie diesen nur zum Telefonieren nutzte. Nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn der Bundesgerichtshof hier ein paar Streben eingezogen zu haben scheint in letzter Zeit.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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