Neuanschluss Gas oder Elektrizität
In der Verwandtschaft:
- Konto leer und daher Gas abgestellt
- nach 7 Monaten beantragt, das Gas wieder zu schalten. Geht nur immerhalb
von 6 Monaten ... also Neuanschlauss!
- Als Vorbedingung musste erstmal die Existens der Wohneinheit bewiesen
werden ... incl. notariell beglaubigter Photographien der Gebäudefront
(Notar+Photograph vor Ort!)
- Anschlausstechnik in der Wohneinheit veraltet ... also alles neu
(Handwerker, Termine ... usw)
- Im Keller: Zähler veraltet ... also bitte auch neu (Fritze der
Gasgesellschaft ranschaffen). Zähler neu. Dann der Gasfritze: Was seh ich
denn da?
- Hauptzuleitung zum Gebäude veraltet ... Ca. 30 Partien betroffen. -->
Kein Gas.
Eine neue Hauptzuleitung konnte dann vermieden werden, weil unter der
Eigentümergemeinschaft jemand mit Einfluss war und keinen Bock hatte, das
mitzubezahlen!Grüße
Das Geschilderte deutet auf nachlässige Haus- und Finanzverwaltung hin.
1) Bevor es zur Energie-Abschaltung kommt, gibt es ein dutzend Mahnungen und Hinweise, dicke rote Aufkleber im Zählerschrank. Wer das nicht zur Kenntis nimmt, sollte andere nicht dafür verantwortlich machen.
2) Nach Energieabschaltungen ( Gas, Wasser, Licht) ist grundsätzlich eine Neuabnahme notwendig. ( das ist in DE nicht anders)
Diese Abnahme erfolgt nicht durch den Versorger, sondern durch einen zugelassenen Installteur des jeweiligen Fachbereichs. Der stellt das BoletÃn de instalaciones aus und bescheinigt damit, dass die Anlage den zur Zeit gültigen Bestimmungen entspricht.
Ein kluger Installateur stellt Boletins nicht für fehlerhafte Anlagen aus. So etwas gibt es, wird auch immer wieder herangetragen, führt bei Bekanntwerden grundsätzlich zum Lizenzentzug. D.H. Konkurs des Betriebes. Indústria ist unerbittlich und unbestechlich und gefürchtet.
Bei Gas muß u.A. nachgewiesen werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen im 5-Jahres-Zyklus erfolgt sind. Wäre das geschehen, wäre die Anlage nicht in einem Zustand, der zu Beanstandungen führt. ( 10 000 l Erdtanks werden zu diesem Zweck ausgegraben)
Es ist von Indústria geregelt, dass kein Versorger irgendwelche Inspektionen durchführt, das ist ausschliesslich Aufgabe des Installateurs.
Der Versorger setzt den Zähler ein und verplombt und das nur, wenn alle geforderten Dokumente vorliegen. Bestechbar ist ausschliesslich der Installateur, wenn der sich auf so etwas einläßt, begeht er eine Straftat. Die Ordnungsstrafen von Indústia gehen in die Zehntausende.
Diese Regelung hat sich bewährt. Es gibt in Spaninen so gut wie keine Unfälle mit installiertem Gas. Wenn es Unfälle gibt, ist fast immer manipuliertes transportables Flaschengas verantwortlich.