Steuerpflicht bei Immobilienbesitz in Spanien

Surabaya Johnny, Mittwoch, 12.08.2015, 08:51 (vor 3816 Tagen) @ DT4442 Views

Hallo, da auch ich mich gerade mit Spanien als potentiellem Exilland beschäftige, möchte ich hier darauf hinweisen, dass auch Non-Residents (Aufenthalt < 183 Tage im Jahr; Residents sowieso) mit Immobilenbesitz dem spanischen Steuerrecht bei Einkommensteuer (es ist ein fiktiver Mietwert der Wohnung als Einkommen zu versteuern) und bei der Vermögenssteuer (diese wurde temporär wegen der Fiskallage in Spanien wiedereingeführt und sollte eigentlich 2014 wieder abgeschafft werden, wurde aber bis 2015 verlängert, ich würde von einer Lebensdauer dieser Steuer analog zum deutschen Solidaritätszuschlag ausgehen, Freibetrag allerdings € 700.000) unterliegen. Da fehlerhafte Angaben in den Steuererklärungen zu drakonischen Geldstrafen führen ist ein versierter Steuerberater unabdingbar.

Steuern auf Immobilienbesitz in Spanien


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