Beleidigung / Strafmaß

Leserzuschrift, Sonntag, 07.06.2015, 12:11 (vor 3932 Tagen) @ Leserzuschrift4274 Views

Hall,

allgemein dürfte nicht bekannt sein, dass die "normale" Beleidigung (§185 StGB Strafmaß bis zwei Jahre) nicht bei einer "im politischen Leben des Volkes stehende Person" greift. In diesem Fall ist §188 StGB einschlägig. Strafmaß ist drei Monate bis - Achtung - fünf Jahre.

Democracy worx.

Gruß


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