Du kannst einen Anwalt nehmen oder das Geld auf andere Weise aus dem Fenster schmeißen

Monterone, Samstag, 06.06.2015, 13:12 (vor 3933 Tagen) @ FESTAN6763 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 06.06.2015, 13:30

weiß nicht, ob ich das so auf mir sitzen ließe. Da würde ich doch mal
einen guten Anwalt bemühen (sofern nicht schon geschehen). Auf jeden Fall
sieht Deine Schilderung doch sehr nach absoluter Willkürjustiz aus.
Gratulation an die Besatzer.

Vergiß es. Einen Anwalt zu nehmen, heißt nur, das Geld aus dem Fenster zu schmeißen.

Meiner hat 450 € gekostet, erreicht hat er gar nichts, nicht einmal die Herausgabe des beschlagnahmten Notebooks.

Den Rest des Verfahrens habe ich dann ohne Anwalt bestritten, kraft eigener Blödheit und Inkompetenz.

Juristisch gesehen mit gleichem Ergebnis, aber deutlich weniger Ausgaben.

Es empfiehlt sich, folgende Grundregel zu beherzigen: als Deutscher hast Du vor BRD-Gerichten nicht den Hauch einer Chance, egal, ob mit oder ohne Anwalt.

Diese Regel gilt zu 100 Prozent, sowohl was Straf-, aber auch Zivilsachen betrifft, sobald Banken, Konzerne und Versicherungen Deine Gegner sind.


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