Nur zur Klarstellung: eine Haftpflicht haftet gerade NICHT fuer eigene Schaeden ...
Da eine Gebäudehaftpflicht in Deutschland Pflicht ist, sind dadurch alle Schäden am Gebäude abgedeckt.
Nein. Aber eine Gebaeudehaftpflicht ist es auch nicht. Es ist eine Gebaeudeversicherung (frueher "Brandversicherung" genannt und auch nur fuer Brandschaeden gedacht, dann schleichend auf Loeschwasserschaeden und -mit Zusatzpolice- auf Elementarschaeden etc. erweitert).
Haften taete man nur fuer das, was im BGB an Haftung vorgeschrieben ist (also nicht, was man eigenmaechtig erweitert vereinbart/zusichert). Wenn ein umfallender GESUNDER Baum, wie ein unbeaufsichtigtes, noch nicht deliktsfaehiges Kind Schaeden verursachen, leistet auch keine Versicherung (fuer den fremden Schaden - die o.g. aber eh nicht fuer den Nachbarn).
Wichtig ist noch, ob man eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung hat. Im letzteren Falle kann, insbes. bei alten Gebaeuden oder Instandhaltungsstau, es sein, dass man nur seine Briefmarken ersetzt bekommt fuer den Schadensantrag, sozusagen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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