Haftungsfrage

Zebulon, München, Dienstag, 31.03.2015, 17:15 (vor 3940 Tagen) @ Olivia5112 Views

Hi Olivia,

genau diesen Fall bearbeite ich grade - bin Sachbearbeiter in einem Versicherungsbüro.

Arvid hat zum Teil recht:

War Baum gesund und die Windstärke entsprechend, ist dies höhere Gewalt, Deine Grundstückshaftpflichtversicherung würde hier für Schäden von Dritten nicht zahlen und auch für Dich besteht keine Haftung. Die Versicherung würde sich in diesem Fall auch um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen kümmern.

War der Baum aber z.B. vom Borkenkäfer befallen, Du hättest ihn ohnehin entfernen müssen - dann liegt eine Fahrlässigkeit vor - hier zahlt die Versicherung.

War der Baum vom Borkenkäfer befallen, Du wurdest drauf hingewiesen, daß er entfernt werden muß und Du hast diese Maßnahme trotzdem nicht durchgeführt, dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor - in diesem Fall haftest Du mit Deinem Privatvermögen!


Anders sieht es aus bei bei einer Gebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden..... In vielen Verträgen zahlt die Versicherung den Dir! entstandenen Schaden - z.B. wenn der Baum auf Deine Garage fällt und das Dach eindrückt, oder Glasabdeckung vom Schwimmpool.

Aber auch hier würde die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit entfallen.

Ich hoffe, daß ich Dir mit den Infos weiterhelfen konnte und verbleibe mit lieben Grüßen

Zebulon


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