Feinheiten
Hallo Arvid, wollte den HM nicht wegen meiner Zuschrift belästigen.
Wär klasse wenn das irgendwie an den Thread angehängt werden wird.Erschreckend welche Halbwahrheiten bzgl Sturmschäden existieren, echt
grob fahrlässig!
Stellvertretend mal der
Link
( soll keine Reklame sein)Sturmschäden regelt erstmal Nachbars Versicherung, danach kommt diese
aber zum Verursacher des Sturmschadens, in diesem Falle des
Grundstückeigentümers von wo aus der Baum hergeflogen
kam!(Verursacherprinzip). Existiert keine Versicherung, haftet der
Grundeigentümer mit seinem Privatvermögen.Oder sag ich beim nächsten Auffahrunfall, sorry ist wohl höhere Gewalt
dass gerade Sie vor meiner Kühlerhaube stehen?Kopfschüttelnd
Ein stiller Leser
// Zitatende
Ich bin mir nicht sicher ob der kopfschüttelnde Leser beim Kopfschütteln ein paar Sachen nicht übersehen hat. Selbst die verlinkte ARAG formuliert eher "grau": " Diese nimmt dann je nach [/b[b]]Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress" Wird schon einen Grund haben, warum da "je nach Fallkonstellation" steht, oder?
Der Unterschied zwischen höherer Gewalt und Fahrlässigkeit (zu wenig Abstand beim Auffahrunfall), scheint ja schonmal richtig erkannt zu sein. Eben diese höhere Gewalt steht der Sicherungspflicht des Eigentümer des Baumes entgegen.
Das Verursacherprinzip ist ja noch etwas anderes als die Haftung für eine Sache. Verursacher der Sturmschäden ist immer noch der Sturm. Ausser natürlich der Nachbar wirft den Baum eigenhändig um. Soll auch schon vorgekommen sein
Ganz gut ausgearbeitet findet man die Angelegenheit hier:
http://www.baeumeundrecht.de/vsp/pdf/verschulden.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Martin