Danke für alle Antworten: Rechtslage und Lösung!

Olivia, Mittwoch, 01.04.2015, 15:23 (vor 3939 Tagen) @ Dismas der Schurke4280 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.04.2015, 15:30

Falls der Nachbar auf Dich zukommt und Gesprächsbereitschaft zeigt, in
Ordnung. Aber verschwende nicht Deine Energie, in der Hoffnung auf
Nachbarschaftsfrieden oder eine "gütliche Einigungen".

....................

Vielen Dank für alle Zuschriften!

Es handelt sich bei der geschilderten Sachlage um zwei verschiedene Probleme.

1. Orkanschäden durch meinen Baum
2. Drohverhalten des Nachbarn, der die Rechtslage nicht kannte

Zu 1.
Die Rechtslage ist offenbar sehr klar. Bei Orkanschäden (wir hatten teilweise Windstärken bis zu 190) haftet jeder Eigentümer für die Schäden auf seinem eigenen Grundstück. Da eine Gebäudehaftpflicht in Deutschland Pflicht ist, sind dadurch alle Schäden am Gebäude abgedeckt. Damit wohl auch die Feuerwehrskosten. Für die Kosten, die auf dem Grundstück entstanden sind, ist jedoch die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Wenn der Eigentümer keine Elementar- und Baumversicherung abgeschlossen hat, muß er die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Dies hatte der Nachbar offensichtlich nicht getan und war daher bestrebt, „Kosten abzuwälzen“.

Eine abgeschlossene Elementarschadensversicherung übernimmt jedenfalls nur die Kosten, die dem Eigentümer auf dem eigenen Grundstück entstanden sind. In meinem Falle nur die Beseitigung des Baumteiles, der noch auf meinem Grundstück liegt. Vorher natürlich Kostenvoranschlag, Fotos, etc.

Auch die Haftpflichtversicherung des Eigentümers ist in diesem Falle nicht zuständig, da es sich nicht um das Verschulden des Eigentümers handelt. Da im Zusammenhang mit dem Abschluß einer Haftpflichtversicherung auch eine Art Mini-Rechtsschutz greift, kann man die Haftpflichtversicherung bitten, dem Geschädigten die Rechtslage mitzuteilen, was ich heute morgen gemacht habe.

Eine normale Rechtsschutzversicherung greift übrigens auch nicht, wenn aus einer solchen Situation Geldkonflikte entstehen. Dazu benötigt man eine Gebäuderechtsschutzversicherung.

Zu 2.
Der Nachbar ist Choleriker, der seine Wut an anderen ausläßt, wenn ihm das paßt. Es handelt sich hier also um eine Krankheit bzw. den Machtmißbrauch eines Menschen, der dies solange machen wird, bis man ihm eindeutige Grenzen setzt.

Zunächst habe ich beim gestrigen „Bedrohungsgespräch“ bereits angedeutet, dass ich mich anwaltschaftlich beraten lassen werde. Danach habe ich im Gespräch mit einer Nachbarin, die mich anrief und sich freundlich um mich kümmerte, deutlich gemacht, dass ich einen Anwalt einschalten und mich nicht auf diese Art und Weise behandeln lassen werde. Natürlich wissend, dass die nette, emphatische Frau auch gleichzeitig als eine Art Zeitung in unserer Nachbarschaft fungiert.

Nachdem ich heute morgen wach wurde, waren sowohl die Empörung als auch die Angst hinsichtlich der Bedrohung durch den Nachbarn nicht „weggeblasen“. Ich kontaktierte erneut meine Versicherungen und den Makler und bekam von allen den dringenden Rat, die Polizei wegen Bedrohung und Nötigung einzuschalten. Damit beschäftigte ich mich dann auch ernsthaft.

Kurze Zeit darauf rief der Nachbar an und erklärte kurz, dass er seinen Anteil des Baumes absägen und abtransportieren lassen würde.

Obwohl diese „Sache“ vermutlich nun rechtmäßig weiter verlaufen wird, war ich weiterhin irritiert. U.A. weil ich befürchte, dass ich beim nächsten „Problem“ wieder eine solche Situation haben werde.

Von einer Anzeige habe ich abgesehen, rief jedoch die Polizei an und erkundigte mich nach einer Beratungsmöglichkeit. Ich wurde weitergeleitet an eine Frauenberatung, die ich heute Nachmittag kontaktieren werde. Mir ist wichtig, dass diese Angelegenheit zwar nicht zur Anzeige führt, jedoch aktenkundig ist, falls es zu weiteren Entgleisungen kommt.

Machtspiele und Übergriffe kann man leider nur so stoppen.

Ein Anruf bei der freundlichen Nachbarin, in der ich sie darüber informierte, dürfte für eine weitere friedliche Abwicklung sorgen.

Nochmals ein Danke für eure Unterstützung.

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