Vielleicht irre ich mich auch, denn folgende Zuschrift erreichte mich:

Arvid, Dienstag, 31.03.2015, 15:08 (vor 3942 Tagen) @ Olivia6215 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 31.03.2015, 15:37

War der Baum gesund und wurde nachweislich durch Sturm umgeworfen, dann ist es höhere Gewalt.

Niemand haftet und jeder muss den Schaden selbst tragen. Also auch der Nachbar, obwohl der Baum nicht auf seinem Grundstück stand und er der Leidtragende ist.

Eine Sturmversicherung ersetzt auch nur den eigenen Schaden.

Diese meist unbekannte Gesetzeslage musste ein Kollege erfahren, dessen Baum auf die Garage des Nachbarn fiel. Er beruhigte den Nachbarn: "Ich bin ja gegen Sturm versichert!" Der Versicherungsvertreter kam und kümmerte sich nur um den eigenen Schaden. Der Nachbar interessiert ihn nicht. Dieser hätte sich eben selbst gegen Sturm versichern müssen, um den Sturmschaden ersetzt zu bekommen.

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"Journalism is printing what someone else does not want printed. Everything else is public relations." - George Orwell

Arvid


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