Höhere Gewalt

Zebulon, München, Dienstag, 31.03.2015, 19:06 (vor 3940 Tagen) @ Olivia4830 Views

Falls jemand weitere Auskünfte über die Rechtslage mit dem Baumteil, der
auf dem fremden Grundstück lagert, hat, dann würde ich mich über eine
Information freuen.

Hi Olivia,

in wie weit siehst Du ein Verschulden auf Deiner Seite?

Wenn Dich ein Verschulden trifft, haftest Du oder Deine Grundstückshaftplicht. Trifft Dich kein Verschulden, ist es völlig wurscht, wo der Baum liegt - blöd gelaufen!

Bist Du schuld an diesen Wetterverhältnissen? Wenn ja, könntest Du Dir das patentieren lassen. [[hüpf]]

Bei mir hat der Sturm das Dach von einem Haus abgedeckt und einige Fahrzeuge beschädigt. Bei dieser Windstärke kann der Hauseigentümer nix dafür. Wenn der Fahrzeughalter über eine Teilkaskoversicherung verfügt, zahlt die seinen Schaden, hat er keine, hat er einfach Pech - blöd gelaufen.

Beste Grüße

Zebulon


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