Wie haben die das gemacht?

Mephistopheles, Datschiburg, Samstag, 21.03.2015, 11:09 (vor 3948 Tagen) @ CrisisMaven5112 Views

Damals lief das so, dass bei Nicht-EU-Familien-Nachzug erst die
"Arbeitsmarktlage" geprueft werden musste, d.h. ob andere deutsche oder
EU-Arbeitskraefte fuer diese Stelle zur Verfuegung stuenden.

Dazu musste der Arbeitgeber also erst einen entspr. Antrag stellen.

Jedesmal wurde der abgelehnt! (D.h. dennoch blieb die Stelle
unbesetzt
- besondere Faehigkeiten der rechtlichen Subsumtion konnte
ich da bei den Arbeitsamts-Mitarbeitern nicht erkennen.)

Schliesslich nahm sie eine Grosskueche, die ebenfalls dringend ungelernte
Kraefte suchte, und keine vermittelt bekam. Deren Chef beging den Fehler,
sie gleich einzustellen und dann dem Auslaender- und Arbeitsamt die entspr.
Antragspapiere zuzuleiten. Er ging davon aus, dass das ja klargehen muesse,
da fruehere Vermittlungsversuche des Arbeitsamtes stets fehlgeschlagen
waren.

Ergebnis 1: er erhielt ein Bussgeld und musste den Vertrag fristlos
kuendigen/rueckabwickeln. Aber: an Stelle "meiner" Kandidatin bekam er
immer noch niemanden zugewiesen.

DAS ist Fakt.

mit dem Bußgeld?

Ich habe seinerzeit niemals eine Stelle über das Arbeitsamt gesucht, trotzdem wurden mir von dort aber Vermittlungsvorschläge gesandt.
Woher die wussten, dass ich Mitarbeiter suche, war mir schleierhaft.
Ich habe auch niemals eine Stellenannonce geschaltet.

Ich habe aber grundsätzlich niemanden eingestellt, der vom Arbeitsamt kam.
Ich habe Leute eingestellt, wenn sich einer auf meine Stellenangebote beworben hat und auf Empfehlungen von meinen Mitarbeitern.
Meine Stellenangebote habe ich informell dort ausgehängt, wo ich vermutete, dass sich Leute aufhalten könnten, die Arbeit suchen.

Wenn ich das so lese, dann habe ich die Vermutung, dass ich bei der Stellensuche vermutlich unbewusst alles richtig gemacht habe.
Kan diese Vorgehensweise nur empfehlen.

Ich bin aber niemals auf die Idee gekommen, dass ich ein Bussgeld erhalten könnte, wenn ich den einstelle, der mir passt, und den, der mir nicht passte.
Ich habe etwa jeden dritten Bewerber genommen - nach einer Probearbeit.
Die Probearbeitszeit habe ich selbstverständlich in jedem Falle bezahlt.

Ich bin aber nie auf die Idee gekommen, das ich ein Bussgeld erhalten könnte, wenn ich einen Bewerber einstelle, den ich haben möchte.

Gruß Mephistophelews

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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