Die Kosten für Diebstahl und Forderungsausfall muß der Ehrliche zahlen

Dieter, Donnerstag, 12.02.2015, 01:07 (vor 3652 Tagen) @ CrisisMaven4837 Views

Boa noite CM,

so wie von Dir dargestellt ist es auch in Bezug auf die Kalkulation.
Die Kosten für Diebstahl und Forderungsausfall muß der Ehrliche zahlen. Schafft es das Unternehmen nicht, diese Kosten auf die ehrlichen Kunden umzulegen, geht es pleite.

Es muß schon ein Einbruch mit polizeilichem Protokoll vorhanden sein, was zur Schadensregulierung führen kann, sofern die Auflagen der Versicherungsges. erfüllt waren, was beim Ladenlokal noch recht einfach ist, bei einem Handel- oder Dienstleistungsunternehmen mit Außenlager ist eine Versicherung gegen Einbruch und Diebstahl meist gar nicht möglich.

Ich habe z.B. nach vielen Jahren die Einbruch-Diebstahlvers. gekündigt. Nicht weil es bei uns keine Einbrüche und Diebstähle gab, sondern weil der Anteil der Schäden, die die Einbruch-Diebstahlsvers. ausglich, viel zu gering war und nicht im Verhältnis zum Versicherungsbetrag stand.

Aber ähnlich verhält es sich auch mit anderen Versicherungen, z.B. mit Forderungs-Ausfallversicherungen, zumindest wenn man einen hohen Anteil von Privatkunden hat mit hohem auftragsbezogenem Volumen. Eigentlich läßt sich das überhaupt nicht versichern, bzw. die Forderungen der Versicherungsunternehmen sind nicht praktikabel.

Gruß Dieter


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