zum Thema: strafbewehrtes richterliches Handeln
Hallo azur,
soweit ich weiß ist die Staatshaftung größtenteils aufgehoben, deshalb muß doch im Urteil der/die Richter benannt sein, der/die verantwortlich ist/sind, oder gilt das nur für Beamte?
http://www.imgbox.de/users/public/images/qTbCIVUfae.gif
http://www.imgbox.de/users/public/images/Bt1HBoJwYw.jpg
http://www.danisch.de/blog/2015/01/13/das-korrupte-bundesverfassungsgericht/
natürlich sind nicht alle Richter Monster. Aber wenn welche, bzw. etliche darunter sind, dann gehen sie vollkommen gesetzeskonform straffrei raus.
Mich wundert ohnehin, daß nicht etliche Richter täglich Selbstmord begehen, weil es ihnen schwer fällt morgens in den Spiegel zu schauen.
Gruß Dieter
PS: Weil ein paar Emails kamen: Einfach mal das anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/GesetzgebungDas macht kein Richter.
mache ich nachher.
Gruß Dieter