zum Thema: strafbewehrtes richterliches Handeln

Dieter, Dienstag, 20.01.2015, 00:15 (vor 3976 Tagen) @ azur3902 Views
bearbeitet von Dieter, Dienstag, 20.01.2015, 12:46

Hallo azur,
soweit ich weiß ist die Staatshaftung größtenteils aufgehoben, deshalb muß doch im Urteil der/die Richter benannt sein, der/die verantwortlich ist/sind, oder gilt das nur für Beamte?

http://www.imgbox.de/users/public/images/qTbCIVUfae.gif
http://www.imgbox.de/users/public/images/Bt1HBoJwYw.jpg
http://www.danisch.de/blog/2015/01/13/das-korrupte-bundesverfassungsgericht/

natürlich sind nicht alle Richter Monster. Aber wenn welche, bzw. etliche darunter sind, dann gehen sie vollkommen gesetzeskonform straffrei raus.

Mich wundert ohnehin, daß nicht etliche Richter täglich Selbstmord begehen, weil es ihnen schwer fällt morgens in den Spiegel zu schauen.

Gruß Dieter


PS: Weil ein paar Emails kamen: Einfach mal das anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung

Das macht kein Richter.

mache ich nachher.
Gruß Dieter


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.