Das ist zu einseitig - und es gilt im Übrigen die Staatshaftung

azur, Montag, 19.01.2015, 23:49 (vor 3975 Tagen) @ Dieter3375 Views

Hallo Dieter,

Richter sind nach Deinem Betreff quasi Outlaws, mit der Linzens zum töten, wen immer sie wollen.

Es ist sicher keine Frage, dass das System seine Bestandteile besonders schützt (siehe auch die milden Entscheidungen gegenüber seiner Exekutive). Aber es gibt auch da Grenzen.

bei einem Arzt, der einen Kunstfehler verursacht, besteht immerhin die
Möglichkeit Schadensersatz zu bekommen.

Dagegen kann ein Richter hemmungslos und vollkommen straffrei auch gegen
geltendes Recht "Recht sprechen".

Es gibt doch schlicht zwei Wege:

1) Strafrechtlich Rechtsbeugung.

2) Schäden eines Richters können auch per Amtshaftung in Anspruch genommen werden: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-amtshaftung-wegen-ueberlanger-verfahrensdauer-eine...

Daneben gibt es dann auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftentsch%C3%A4digung

Bitte nicht missverstehen. Natürlich sind viele Folgen von richterlichem Handeln für zumindest die unterliegenden Seite, besonders bei Fehlern, bitter, aber vergiss nicht die, die z. B. die Forderung stellen, die der Richter bestätigen kann.

Und auch im Strafprozess: Es ist Aufgabe des Richters über einen Vorwurf, den jemand weiteres vorbringt, zu entscheiden. Das ist seine Arbeit, und das muss er verantworten, wobei das System auch ihn schützt.

Aber Monster, wie das bei Dir klingt, sind das nicht.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Weil ein paar Emails kamen: Einfach mal das anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung

Das macht kein Richter.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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