Erstens stehen solche Sachen "vor die Klammer gezogen" im Gerichtsverfassungsgesetz ...

CrisisMaven ⌂, Montag, 19.01.2015, 18:21 (vor 3975 Tagen) @ baisse-man3682 Views

habe zB in der ZPO keinen Hinweis darauf gefunden, daß der Richter das Gericht ist!

... und zweitens ist "der Richter" nicht "das Gericht". "Bohnen" sind auch nicht "das Gericht". Aber wenn einer ein Gericht aus Bohnen isst, dann wird er nicht abstreiten, ein "Gericht" gegessen zu haben und ... gleichzeitig ... Bohnen.

Und drittens gibt es "die Rechtssprache", d.h. manches muss man voraussetzen, um ueberhaupt Jurisprudenz treiben zu koennen.

Und so ist ein Einzelrichter am Amtsgericht manchmal der "Vorsitzende" einer "Kammer", die in der Emmingerschen Justizreform unter die Raeder gekommen ist, und muss ueber einen Beweisantrag zweimal entscheiden - einmal als "Vorsitzender", einmal, bei weiterem Bestehen auf dem Antrag, als "Gericht/Kammer".

Im konkreten Fall ist "der" Richter "das" Gericht, wenn, er z.B. urteilt und man ihn wegdenken wuerde und es waere kein Gericht mehr zu erkennen.

Spielt er dagegen Tennis, ist er nicht "das" Gericht und schickt man einen Schriftsatz ans "Gericht", weiss man zu dem Zeitpunkt noch nicht, welchem Richter er zur Entscheidung/Bearbeitung/Ablehnung zugewiesen werden wird, aber den abstrakten Richter gibt es bereits im Voraus.

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