Verfahren

azur, Montag, 19.01.2015, 02:14 (vor 3978 Tagen) @ Dieter3912 Views

Hallo Dieter,

danke sehr.

Deine Titelzeile möchte ich als Aufhänger nehmen:
Richter machen keine Gesetze, sie wenden sie an.

Diese und andere.


Mit der Anwendung habe ich so meine Zweifel,
Persönlich glaube ich, daß Rechtsbeugung bis in die höchsten Instanzen
hinein bei den Gerichten Gang und Gäbe ist, auch wenn diese nicht
nachgewiesen werden kann.

Da stehst Du nicht allein mit Deiner Meinung.

Nichts Genaues weiß man nicht.

Es ist allerdings auch kein Verfahren vorgesehen, um derartiges zu
verhindern.

Dies stimmt so nicht, denn im Gegensatz zu jenen, welche fälschlicherweise annehmen, man könne dies also auch auf Leute außerhalb der Justiz anwenden will, ist zumindest das Verfahren gegeben: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Dort auch mit reichlich Details.

Allzuhäufig fallen, soweit ich weiß, keine Urteile: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Beispielf.C3.A4lle_aus_der_BGH-Rechtsprechung

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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