Beweise, die nicht gewürdigt werden
Hallo azur,
Um es anders auszudrücken, wenn ein Richter vor einer Verhandlung eine Vor-Verurteilung vorgenommen hat wird er oftmals (nicht immer) in der Lage sein, sein Vorurteil durchzusetzen, auch gegen Tatsachen, die er würdigen kann aber nicht immer muß, bzw. sie in der Urteilsbegründung gar nicht erwähnt.
(Urteile werden für die nächst höhere Instanz geschrieben, nicht für die Beteiligten)
Gruß Dieter