Nein, das galt für alle

azur, Sonntag, 31.01.2016, 19:52 (vor 3661 Tagen) @ Martin7946 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 31.01.2016, 20:06

Hallo Martin,

da ich bei den GT der DDR diente, weiß ich hierzu:

Und soweit ich mich dunkel erinnere galt der 'Schießbefehl' primär
denjenigen, die die Republik verlassen wollten.

Nein, dass war nicht spezifieziert. Es galt die Schusswaffengebrauchsordung: Z. B. nicht auf Kinder schießen, nicht in Richtung Staatsgrenze - womit ich mich hoffte rausreden zu können, denn ich hätte niemals so geschossen, dass ich hätte trffen könne (sah ich gar nicht ein.).

Und in dem Befehl Grenzverletzer zu vernichten, wurde nicht auf die Herkunft des Grenzverletzers abgestellt worden. Ob in der Ausbildung oder im Dienst: Das wurde nicht nach Ost und West spezifiziert.

Aber die Grenze war natürlich vornehmlich gebaut und unterhalten um Leute an der Flucht zu hindern. Schon in der Grenzausbildung wurde vor allem geübt: Westler wegscheuchen, Ostler fangen. Jeder wusste, dass die Masse der Versuche von Grenzdurchbrüchen von DDR-Seite erfolgte.

Als ich zur Grenze kam, waren die Minenfelder schon geräumt und das Folgende schon demontiert worden: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstschussanlage - - - die waren nur auf DDR-Seite ("freundwärts") angebracht.

Der Typ, der sie geklaut hat, kam aber aus dem Westen auf das sogenannte vorgelagerte Territorium und wurde da erschossen, was wohl nicht geplant gewesen, aber gleichwohl kalkuliert war: https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Gartenschl%C3%A4ger

Wenn man die Geschichte der Grenztoten anschaut, sieht man, dass es auch ein paar wenige Fälle von Schusswaffeneinsätzen jenseits der Mauer gab.

https://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze#Get.C3.B6tete_Westdeutsche

https://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze#Get.C3.B6tete_DDR-Grenzpolizisten_un...

Habe mal einen Textvergleich der Schusswaffengebrauchsordnungen der Westberliner Polizei und der Grenztruppen der DDR gesehen. Die waren ganz ähnlich aufgebaut. Auch die Bundeswehr hat soetwas, unter anderem für bewaffnete Posten auf Wache. Und vermutlich die anderen bewaffneten Organe auch.

Es galt natürlich immer das mildeste Mittel anzuwenden. Viele denken ja, es sei befohlen worden zu töten. Vielmehr war befohlen den Grenzverletzer auf jeden Fall zu stellen, aber besser lebendig als tot.

Aber es denken ja auch viele, dass der nicht spürbare Signalstrom am Grenz- und Signalzaun 2 ein "Elektro-Zaun" gewesen sei, was nun wirklich Unsinn ist (die Drähte lösten bei Berührung von 2en auf der Führungsstelle ein Signal aus ).

Fazit: Es gingen fast alle davon aus, dass der Einsatz der Schusswaffe in Wesentlichen gegen DDR-Flüchtlinge erfolgen würden. Schon weil ja kaum Versuche von Westseits dahingehend liefen, diese doch Grenzübergänge passieren konnten (im Gegensatz zu den DDRlern, die da nicht durchkamen), zudem auch nur wenige Grenzaufklärer (gab es in jeder Einheit) und Spezialkräfte "feindwärts" handelten.

Die Masse der Grenzsoldaten waren immer hinter dem "Zaun 1" mit dem 6 Meter Kontrollstreifen (K 6).
Viele sogar in den Hinterlandskompanien immer nur hinter "Zaun 2" (oder auch GSSZ - Grenzsignal-und-sperrzaun).
http://www.grenzerinnerungen.de/assets/images/Grafik1.jpg

Viele wurden aber schon auf dem Wege aus den Zügen gefischt: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grenzdurchbruche.jpg

Die DDR hatte das dann noch immer weiter perfektioniert und das Grenzgebiet bzw. die Grenzsicherung war, besonders entlang der Grünen Grenze sehr tief ins Land gestaffelt (viele unserer Türme waren zu meiner Zeit über Kilometer unbesetzt, weil man per Computer die Hauptfluchtrouten errechnet hatte und das bei der effektiven Grenzsicherung anwendete). Klar war, dass Grenztote der DDR außenpolitisch schaden und das wurde überhaupt nicht forciert (und als Honecker im Westen war, wurden wir ausdrücklich angewiesen, nicht zu schießen - was auch nicht ohne war, denn es gab immer wieder Fälle von desertierenden Sowjetarmisten, die nichts mehr zu verlieren hatten).

Die Grenzgebiete galten als militärische Sperrzone und der Schusswaffengebrauch war wie bei Postenbereiche um z. B. Munitionslager oder in Kasernen geregelt. Nur dass dort keine Menschen durchlaufen mussten, wenn sie das Land verlassen wollten.

Im Übrigens will ich das Grenzregime der DDR nicht verteidigen. Jeder sollte sein Land frei verlassen können (das habe ich auch damals schon so gesehen, was man aber nicht einmal sagen konnte - das musste man mit sich abmachen. Republikflucht war streng verboten, musste bei Strafe gemeldet werden: Siehe § 213 StGB der DDR unter: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm )

Würden übrigens jene, die jetzt alle so entsetzt tun, fordern, dass die Bundespolizei ihren Dienst auf Flughäfen ohne Waffe tun muss? Oder trage diese ihre Wummen nur aus Deko-Gründen und bald gar nicht mehr?

Viele freundliche Grüße

azur

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