Das habe ich aber ganz anders in Erinnerung
Jeder der einmal an einer Schusswaffe ausgebildet wurde, kennt natürlich
das Prinzip des unmittelbaren Zwangs und da gilt der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit, d.h. es ist ein Unding auf unbewaffnete
Flüchtlinge zu schießen - und zwar immer.
Nehmen wir, da wohl viele Forenteilnehmer hiermit noch vertraut sein dürften, beispielhalber UZwGBw zur Hand - das darin enthaltene Verhältnismäßigkeitsgebot schließt auf keinen Fall den Schuß auf Unbewaffnete aus!
Ganz im Gegenteil - es ist sogar explizit darin festgehalten, daß ein Flüchtender durch den Wachsoldaten niedergeschossen werden kann, sofern die vorgeschriebene Reihenfolge Anruf - Warnschuß - (potentiell) tödlicher Schuß eingehalten wird. Und zwar selbst dann, wenn die betreffende Person lediglich wegrennt - ohne Drohung oder Gewalt(androhung) ggü. dem Wachsoldaten und völlig unabhängig von den Motiven des Verdächtigen! Das wird bis auf den heutigen Tag exakt und explizit so in Theorie und Praxis ausgebildet.
Der scharfe Schuß auf Menschen wird staatlicherseits also vergleichsweise zügig straffrei gestattet. Ich glaube nicht, daß sich das bei illegalen Grenzübertritten anders verhält.
--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari