Staat und Privatpersonen sind sicher zwei Welten!

Zorro, Sonntag, 31.01.2016, 19:41 (vor 3659 Tagen) @ Michael Krause7387 Views

Hallo Michael,

der Staat darf schon rumballern, z.B. wenn ein bewaffneter Bankräuber zu entkommen versucht. Ebenso gibt es formaljuristisch laut $11 des UZwG noch die Möglichkeit an der Grenze rumzuballern.
Das sind zwar altmodische Gesetze aus den Jahren des kalten Krieges, jedoch weiterhin vollumfänglich gültig.

Lies mal den Artikel hier, da findest Du die Infos:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article151662807/Petrys-Vorschlag-erinnert-an-de...

Jeder der einmal an einer Schusswaffe ausgebildet wurde, kennt natürlich
das Prinzip des unmittelbaren Zwangs und da gilt der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit, d.h. es ist ein Unding auf unbewaffnete
Flüchtlinge zu schießen - und zwar immer.

...jaja, mit dem unmittelbaren Zwang, vor allem auf befriedetem Gelände, ist für WBK-Besitzer eine spannende Sache.
Da ist das Tragen von durchgeladenen Waffen durchaus erlaubt. [[zwinker]]

Wenn an meinem 2 Meter hohen Doppelstabgittermattenzaun 5 junge Männer, teils mit Eisenrohr und Holzlatten bewaffnet, anfangen zu klettern und auf der anderen Seite ankgekommen sind, musst ich mir nicht unbedingt ihre Ausweise zeigen lassen...! [[zigarre]]

Das Eisenrohr könnte nämlich in der Dunkelheit auch der Lauf eine Flinte gewesen sein...[[zwinker]]

Gruß Zorro

PS: Sicher aber gut, wenn das Haus noch eine Videoanlage hat....!

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