Audiatur et altera pars
Audiatur et altera pars ("Gehört werde auch der andere Teil")
Hallo, Andreas!
Gestatte bitte vorweg die Frage zur der mir seltsam anmutenden Trennung von Leser und Schreiber, die Du in Deiner "Leserzuschriften" über Dich veröffentlichst:
Im Eröffnungsbeitrag erfahre ich von Dir nur: «ich lese seit Jahren hier mit […]»
Eine Woche später lese ich dann: «ich habe zwar einen eigenen, relativ bekannten Account im Gelben […]»
Doch zur Sache: Nachvollziehen kann ich, dass Du mit Deinem Forennamen in dieser Sache unbekannt bleiben möchtest, schwer nachvollziehen kann ich jedoch, dass innerhalb von sieben Tagen sich eine derartige Wandlung in der Einschätzung der persönlichen Situation Deiner Mutter und ihres Befindens sich bei Dir ergibt, die nicht in der Zeit davor ansatzweise erkennbar hätte sein können.
@Leserzuschrift (Andreas):
«Die Dinge entwickeln sich leider noch schlimmer als befürchtet.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Hausverkauf wahrscheinlich doch nicht ganz so freiwillig erfolgte wie ich annahm.
Meine verwitwete Mutter befindet sich, bei ihrem neuen Lebenspartner, in einem extremen seelischen Abhängigkeitsverhältnis.
Er kontrolliert und verbietet ihr den Kontakt zu mir und mittlerweile ist der Kontakt zur gesamten Verwandtschaft (Schwestern, Brüder und Neffen) nahezu bis vollständig abgebrochen worden.
[…]
Doch ich nehme an, dass man ohne […] weitere Zeugen, keine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges, Körperverletzung, Erbschleicherei, etc. anregen kann.
Es tut mir weh zu sehen wie ein Mensch derart systematisch kaputt gemacht wird […].»
Gut, Du erwähnst, dass ab 2009 eine Entfremdung, wenn nicht auch in diesem Jahr der Kontaktabbruch eingetreten ist und Du erst in oder nach 2013 vom Hausverkauf erfahren hast (über die Schwestern, Brüder und Neffen?).
Doch woher kennst Du die Situation in 2013? Vom "Hörensagen"? Könnte nicht die Zeit zwischen 2009 und 2013 die Bindung dieser zwei Personen, Deiner Mutter und ihres Lebensgefährten, verändert haben gegenüber der, die Du noch miterlebt hast, so dass es eben zu diesem Hausverkauf und dem Kauf eines Reihenhauses für den Partner gekommen ist?
Ich frage dies, da Du in Deinem Eröffnungsbeitrag eigentlich doch mitteiltest, dass es Deine Mutter war, die alles tat, damit Du und Deine Frau auszogen (Deine Worte mit Fettmarkierung durch mich: «Als sie dann aber 2009 ihren neuen Lebensgefährten kennenlernte, unternahm sie alles, um mich aus dem Haus zu drängen. Zunächst, indem sie sich mit meiner Frau stritt, so lange, bis ein Leben unter einem Dach unmöglich wurde.»).
War da bereits ein Hinweis auf die zukünftige Entwicklung für Dich erkennbar?
Doch darüber zu urteilen und über die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zu sinnieren, steht mir nicht zu und ich hoffe, dass Du als Forist mir diesbezügliche diese Anmerkungen nicht verübelst. Ich würde sie auch jedem Freund gegenüber im persönlichen Gespräch so formulieren, allerdings mit dem unbestreitbaren Vorteil, dass dabei sofort Sachverhalte eingehender geklärt werden können, als es hier über Beiträge möglich ist.
Einen ähnlich gelagerten Fall, wenn auch nicht vergleichbar mit Deinen Schilderung, bekam ich als ca. 8jähriger vor so langer Zeit mit, dass ich die Gesichte beginnen kann mit: "Es war einmal ... ein Großvater und seine Lebensgefährten. Die verkauften das Haus des Großvaters und zogen in eine Mietwohnung. Der Großvater hatte eine Tochter und dadurch auch eine Schwiegersohn. Im Vorfeld der Absichtsbekundung durch den Großvater und schließlich mit dem Verkauf und Umzug verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Tochter und Vater und sie sprachen schließlich kein Wort mehr miteinander (der Großvater wollte seine Tochter und den Schwiegersohn nicht mehr sehen; die Kinder allerdings wurden so auch zur "Partei"), da die Rolle der Lebensgefährten von beiden Seiten unterschiedlich beurteilt wurde. Da ich mich damals bestimmt nicht für erbrechtliche Dinge interessierte, blieb mir nur in Erinnerung, das die beiden, Großvater und seine Lebensgefährten, für sich eine Entscheidung getroffen hatten. Der Großvater starb eher als seine Lebensgefährtin. Vom Haus und seinen Erträgen war nichts mehr zu vererben.
In Deinem Fall scheint mir jedoch so, dass der Hausverkaufs/Reihenhauskauf rechtskräftig von voll geschäftstüchtigen und berechtigten Personen notariell beurkundet durchgeführt wurde, wenn auch, wie Du vermutest, unter Umständen für die keine weiteren Zeugen, die Deinen Eindruck bestätigen, aufgerufen werden können, oder?
Deine Einschätzung zu der zwischenmenschlichen Beziehung zum Zeitpunkt des Verkaufes teilst Du uns hier mit (als Außenstehender kann ich nicht anders als zu Fragen, wie würde es die andere Seite, eben z. B. Deine Mutter, sehen?).
Stellt sich nun wirklich heraus (@CrisisMaven hat dazu Vorgehensweisen skizziert), dass hier eine Bereicherung infolge einer Straftat erfolgt ist, dann wird der Hausverkauf wohl nur dann rückabgewickelt werden können, wenn der Käufer von diesem Umstand der Straftat eindeutig Kenntnis hatte bzw. Mittäter wär.
Wenn er, der Erwerber des Hauses, diesen Erkenntnisstand nicht hatte, bliebe nur die Zivilklage gegen den "Bereicherer", der je nach vermeintlich innewohnender krimineller Energie wohl für diesen Fall schon Vorkehrungen getroffen haben wird.
Auf jeden Fall kann es ohne rechtskräftige Aburteilung einer Klage wegen Erbschleicherei, Erpressung, Nötigung etc. schwierig werden, eine Zivilklage vorzubringen ohne nicht die Gegenklage der Verleumdung und üblen Nachrede zu riskieren.
Verstehe bitte meine zweifelnden Nachfragen, die allein daher rührt, dass ich die andere Seite nicht anhören (aus eigener Sicht einschätzen) kann, doch letztlich hängt m. E. so oder so alles daran, was Du über die Umstände die zum Verkauf und Kauf führten ermitteln und nachweislich belegen kannst.
Viel Erfolg,
Uwe