Keine Rechtsberatung! mT

day-trader, Samstag, 09.01.2016, 17:08 (vor 3680 Tagen) @ Leserzuschrift5056 Views

Moin Leser,

tragische Konstellation, von der Du da berichtest, kann da bedingt mitempfinden, ich selbst habe meinem leiblichen Vater vor ca 15 Jahren seinen Pflichtteil entzogen, da ich selbst damals weder verheiratet war noch "leibliche Abkömmlinge" hatte, wie der Jurist zu sagen pflegt.

Irre Prozedur, funktioniert in der Regel auch nur bei Unterhaltspflichtverletzungen, und trotzdem hätte der Alte auch noch dagegen klagen können. Prozesskostenrisiko dann allerdings so hoch, dass er das aufgrund der erdrückenden Beweislast durch entsprechende Papiere wahrscheinlich nicht gewagt hätte.

Jetzt ist er bereits fast vier Jahre tot (trotz sämtlicher teils massiver Verfehlungen seinerseits (nicht nur mir gegenüber) hatten wir auch nach mehrjähriger Kontaktpause einen guten Abschied, was mir irrerweise im Nachhinein viel bedeutet), ich habe jetzt zwei Kinder, somit hat sich die Nummer erledigt, dass ich damals die Deutsche Krebshilfe und die S.O.S.-Kinderdörfer als Haupterben eingesetzt hatte.

Ich bin juristischer Laie, deswegen ausdrücklich auch mein Hinweis an Dich, dass das hier keinerlei Rechtsberatung darstellt, sondern nur meine Meinung.

Bei Dir empfinde ich die Gemengelage als zu komplex, als dass das ohne Fachanwalt (und wahrscheinlich Prozess) gelöst werden könnte:

Prosa: Ein Berliner Testament wird meines Wissens ja genau deswegen gemacht, damit spätere Partner und spätere Halbgeschwister die "ursprünglichen Kinder" nicht in ihren Ansprüchen beschneiden können.
Denn Du wirst zwar erst vom Erbe ausgeschlossen, bist aber automatisch "Nacherbe" bei dem Tod des zweiten Elternteils und erbst dann alles.

Pflichtteil: Einen Pflichtteil kannst Du dann einfordern, wenn Du zuvor enterbt wurdest (ausser, er wurde Dir zu Lebzeiten des Erblassers entzogen <img src=" /> ). Wenn ich das richtig verstehe, hat Dich Dein Vater nicht enterbt, somit keine Pflichtteil, somit auch keine Verjährung.

Kenntnisnahme: Wenn Du erst unlängst von dem Hausverkauf erfahren hast (es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob der erbende Partner bei einem Berliner Testament überhaupt ohne Weiteres einen Verkauf einer Immobilie durchführen darf ohne Zustimmung der Kinder), beginnen Verjährungsfristen m.E. auch erst nach Bekanntwerden dieser Umstände.

Wohnrecht: Einforderung desselben nach der langen Zeit seit dem Ableben Deines Vaters sicher vernachlässigbar. Muss der Anwalt beantworten können, ob überhaupt einforderbar (Zeugen, eidesstattliche Versicherung etc) oder wahrscheinlich jetzt nach Veräusserung der Immobilie obsolet.

Vorschlag zur Taktik, wenn ich Du wäre:
- Versierten Anwalt suchen
- zunächst pauschales Honorar vereinbaren !!! ja zunächst nicht nach Streitwert gehen !
- falls überhaupt möglich, Taktik ausarbeiten, mit der Du Deine Mutter unter Druck setzen kannst, falls sie nicht rechtmässig gehandelt hat. Ziel: Finanzieller Ausgleich durch Deine Mutter
- sollte sie die Knete durch den Hausverkauf noch haben und Dich nicht ausbezahlen wollen, verklagen!

Wenn ich mich nicht irre, müsste Dir die Hälfte des Hauswertes zustehen:
Dein Vater vererbt eine Hälfte, hiervon wieder die Hälfte je an Dich und an Deine Mutter.
Du somit JETZT bzw. später als Nacherbe 1/4 Haus, Deine Mutter 3/4.
Mit ihren 3/4 könnte sie ja nun zunächst machen, was sie wollte. Das macht mich jetzt unsicher, ob Du schlussendlich bei 1/4 bleibst oder Anspruch auf das zweite Viertel von der Hälfte Deines Vaters hast, so dass Du als Nacherbe bei insgesamt wenigstens der Hälfte des Hauses landest.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir ein glückliches Händchen und viel Kraft, diesen unnötigen Dreck, den wirklich niemand braucht, psychisch und emotional gut zu verdauen!

http://www.berliner-testament.net/berliner-testament-php

--
Best Trade!!!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.