Faktisch wurde ich quasi enterbt

Leserzuschrift, Samstag, 09.01.2016, 18:05 (vor 3681 Tagen) @ day-trader4742 Views

Danke für Deinen Rat, ich bin auf der Suche. Aber soweit ich informiert bin, besteht mehr als 3 Jahre nach dem Tod eben kein Pflichtteilsanspruch mehr, weil das Berliner Testament, in dem sich die Eheleute als Alleinerben und mich nur für den Fall des Ablebens beider Elternteile beerben, faktisch zu einer Enterbung und damit zu einem Pflichtteilsanspruch führt.

Zitat: "Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils nichts erben, damit enterbt und automatisch pflichtteilsberechtigt sind. Auf den Tod des Überlebenden werden die Kinder dann zu gleichen Teilen Erben."

http://www.rechtstipps.de/tod-erben-testament/erbschaft/das-richtige-testament-fuer-ihr...

Es bleibt vielleicht die Möglichkeit, da die Mutter nun mit ihrem neuen Lebenspartner in einem gemeinsamen Haus (von ihr bezahlt) lebt, dass man das so stellt wie bei einer "Wiederverheiratung" wonach dann der Sohn durchaus ein Recht auf Auszahlung hätte.

Eine Wiederverheiratung ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da sie weiterhin noch eine gute Witwenrente kassieren will.

Gruß und Danke für die aufmunternden Worte, es hilft wenn man etwas Verständnis bekommt. Denn die Verwandten der Mutter stehen eher auf ihrer Seite und auf dem Standpunkt, dass sie doch das Leben "genießen soll".

Gruß


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