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rodex, Samstag, 09.01.2016, 20:46 (vor 3680 Tagen) @ day-trader3876 Views

Es kommt sehr auf die Formulierung des Berliner Testaments im Detail an. In erster Linie dient dies dazu, dem überlebenden Ehepartner im ersten Schritt alles zukommen zu lassen. Je nach Formulierung kann der überlebende Ehepartner dann sogar neu verfügen. Auflösen läßt sich ein Berliner Testament vom überlebenden Ehepartner außerdem u.a. bei Wiederverheiratung oder Geburt von weiteren Kindern. Weiterhelfen kann hier wohl nur ein Fachanwalt. Die Anmerkung, auch den eigenen Eltern im Zweifel nur bedingt zu vertrauen, ist leider richtig.


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