Ich habe natuerlich erstmal bewusst ueberspitzt formuliert ... (Kriminalitaetsstatistik bezgl. Auslaendern) ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 15.01.2016, 16:12 (vor 3675 Tagen) @ Rybezahl3664 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.01.2016, 16:39

Somit ist klar, dass die Diskussion sich auf das Für und Wider der Zuwanderung im Allgemeinen reduziert.

... denn natuerlich koennte man mit bereits jetzt gut entwickelten sozialstatistischen Methoden mehr herausfinden - allerdings nur dann "belastbar", wenn dann nicht noch die tatsaechlich erhobenen Daten manipuliert wuerden. Diese Manipulationen sind bekanntlich vielfaeltig: Verschleierung der Staatsangehoerigkeit (zumal es auch Mehrstaater gibt - welche wird dann genommen oder werden alle aufgezeichnet?), Verschleierung der ethnischen Zugehoerigkeit, auch wenn sie sich erfassen liesse, etwa bei Zuwanderern mit deutscher Staatsangehoerigkeit usw.

Sollte es jedoch stimmen, dass z.B. in der Schweiz (das wurde von @Fussgänger angesprochen) ein überwiegender Teil der in Haft befindlichen Straftäter rein äußerlich nicht zur "Ur"-Ethnie gehört und dies auch auf Deutschland zuträfe, dann wäre es möglich, aufgrund der Untersuchung der Biographie der Inhaftierten durch vergleichende Betrachtungen Rückschlüsse auf die Gründe oder Ursachen des kriminellen Handelns zu ziehen.

Erstens weiss man, dass auch in deutschen Justizvollzugsanstalten der Auslaenderanteil ebenso wie der Deutschen-Anteil mit Migrationshintergrund "ueberproportional" hoeher ist, aber auch das muesste man weiter gewichten (nur ein kleiner Auszug der moeglichen Korrekturvariablen bei echter Forschung):

a) mit der Alterskohorte - junge Maenner, gleich welcher Nationalitaet/Ethnie/Religion begehen mehr Straftaten als Frauen jeder Altersgruppe und als aeltere Maenner. Die jetzigen Zuwanderer jedenfalls fallen ueberwiegend wohl in diese "kriminalitaetsaffine" Alterskohorte. Und die laenger hier sesshaften Zuwanderer-Familien haben eine mehrfach hoehere Geburtenrate - ergo auch mehr junge Maenner pro Familie! Eine deutsche kinderlose Frau kann beim besten Willen keinen straffaelligen Sohn beisteuern! Das kann man diesem Nicht-Sohn aber nicht als rechtstreues Verhalten auslegen [[freude]] ...

b) Gewichten mit der sozialen Kontrolle (falsche Uebersetzung - "control" = Steuerung): in einer Dorfgemeinschaft unterbleiben bestimmte Delikte, da man sich kennt. Andererseits werden Beziehungsdelikte auch eher totgeschwiegen. Es erscheint mir gut denkbar, dass dieselben, heute bei uns einsitzenden Taeter in ihren sozial festgefuegten Herkunftsgemeinschaften niemals straffaellig geworden waeren. Ebenso ist es in gewissem Umfang denkbar, dass ein deutscher Jugendlicher im Ausland oder einer anonymen, fremden Stadt im Inland Taten beginge, die er zuhause nie in Erwaegung zoege.

c) Es scheint ja z.B. so, dass "Reisende Familien", vulgo "Zigeuner" oder "Roma" nicht ihre eigenen Stammesangehoerigen beklauen, wohl aber bestimmte "Gast"-Voelker - und zwar ganz ohne Unrechtsbewusstsein.

d) Weiterhin gibt es bei bandenmaessigem Vorgehen bestimmte "Entsende"-Kriterien. Z.B. werden bei den in c) genannten "Reisenden, die auch beim Kiesewetter-Mord im Fokus waren" eine Haeufung bestimmter Individuen ins Ausland geschickt, die eine bewusste Auswahl darstellen. So werden z.B. von einer Bande aus dem Kosovo ja nur vielleicht zehn Prozent gezielt nach Deutschland geschickt, die die noetigen Kenntnisse und Entschlossenheit haben, hier Geldautomaten aus der Wand zu reissen oder zu sprengen. Diese werden dann fallweise geschnappt und verurteilt - auf jeden von denen entfaellt aber "zuhause" eine Familie mit mehreren (weiteren) Koepfen und vielleicht eine halbe Dorfgemeinschaft, die an dem "geschaffenen Wohlstand" mit partizipiert. Denkmoeglich ist es schon, dass dann, wenn man die gesamte "Grossfamilie" zugrundelegte, die Kriminalitaetsrate sich von unserer nicht so krass unterschiede, wie es die Gefaengnispopulation unterstellt.

e) Dann kommt noch hinzu, dass sich ein Herr Hartz ebenso wie ein Herr Zumwinkel oder ein Herr Ackermann (Vodafone-Aufsichtsrat) Anwaelte leisten koennen, bei denen dann bei rechnerisch wesentlich hoeheren Vermoegensschaeden nur GENAU zwei Jahre auf Bewaehrung herauskommen oder gar Freisprueche, waehrend das fuer (die meisten) Auslaender nicht gilt (ab einer Strafe von mehr als zwei Jahren, gibt es keine Aussetzung zur Bewaehrung mehr).

f) Wie schon bei d): Chinesische Triaden schicken z.B. nach Deutschland ihre "Enforcer", um bei den China-Restaurants ihre Schutzgelder einzutreiben. Wuerden die jetzt alle geschnappt, dann saehe es mit der chinesischen Gefaengnisbevoelkerung in deutschen Justizvollzugseinstalten anders aus, obwohl doch, gerade hier im Forum, den Asiaten so gute Integration in die deutsche Gesellschaft bescheinigt wird.

Auch eine vergleichende Studie in anderen Staaten, in denen deine erwähnten Einschränkungen nicht gelten, dürfte aufschlussreich sein.

Ja, koennte man tun - aber ich fuerchte, da das Ganze politisch nicht gewollt ist und gemessen an dem, was reine Datenauswertungen schon an sich problematischer Statistiken kosten, Unsummen verschlaenge (bei ungewissem Ausgang!), wird das keine Deutsche Forschungsmeinschaft und kein Bundesministerium je finanzieren.

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