Nachtrag, da der verlinkte Beitrag/Thread geloescht wurde(n) ... (Religionszuegehoerigkeit und Kriminalstatistik) ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 15.01.2016, 14:50 (vor 3674 Tagen) @ CrisisMaven3632 Views

... leider keine Datenreihen gefunden, die Tatverdächtige in ... Religionszugehörige aufteilen.

Daran krankt die Forschung und die Argumentation muss sich im Kreise drehen.

Als Ausfluss der Religions- und Gewissensfreiheit ist es Behoerden (und somit auch Strafverfolgern) verboten, die Religionszugehoerigkeit eines mutmasslichen oder ueberfuehrten Taeters zu erheben.

"Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren." (Abs. 3, Artikel 136 Weimarer Reichsverfassung)

Dieser Artikel gilt wortwoertlich kraft Uebernahme ins Grundgesetz, Artikel 140, in der Bundesrepublik seit 1949 fort.

Weiter hatte ich im o.g. Beitrag darauf hingewiesen, dass nicht mal eine "Ethnie" sauber erfasst werden kann, denn was man erfassen kann, ist i.d.R. nur die Staatsangehoerigkeit, nicht die "Stammes"- oder "ethnische Zugehoerigkeit.

Die Schweiz aber hat allein vier "Ur"-Ethnien, der Libanon, Indonesien, Phlippinen und viele andere Staaten noch mehr. Nigeria ist ein Land aus verschiedensten Staemmen, ebenso Suedafrika.

Zusaetzlich ist auch einer freiwilligen Offenbarung der Religionszugehoerigkeit nicht zu trauen. Wenn ich vom Wehrdienst befreit werden will, gebe ich mich vielleicht als Zeuge Jehovas aus. Will ich als Buddhist milder bestraft werden wegen eines Mordes, gebe ich mich vielleicht als Muslim oder Jezid aus und mache auf "Ehrenmord" usw.

Daher, weil Ethnien nie trennscharf erfasst werden koennen, und Religionszugehoerigkeiten nicht erfasst werden duerfen, ist die Diskussion um eine Kriminalitaetsstatistik entlang dieser Bruchlinien muessig, weshalb ich mich an ihr auch nicht beteiligt hatte.

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