Was hat dann beispielsweise Mahler 'falsch' gemacht?

Martin, Montag, 19.10.2015, 13:06 (vor 3754 Tagen) @ CrisisMaven2259 Views

ist z.B. verwandt mit dem, dass Angeklagte, prominent z.B. in den
RAF-Verfahren, sich entweder durch Hungerstreiks verhandlungsunfaehig
machen oder durch Beleidigung von Gericht oder den eigenen Verteidigern
(insbes. Pflichtverteidigern, waehrend die Wahlverteidiger entweder das
Mandat niederlegen und/oder im Verdacht der Kollusion stehen) versuchen,
bei sog.
notwendiger
Verteidigung
einen
verteidigungslosen
Zustand
zu erreichen bzw. so lange aus dem Verfahren ausgeschlossen
zu werden, dass gegen das
grundsaetzliche Gebot der
Anwesenheit der Angeklagten
verstossen wird.

Wenn es ein solches Instrumentarium gibt, dann frage ich mich, warum ein Profi wie Mahler ein solches nicht genutzt hat. Oder wollte er nicht?


Die beschriebene Gratwanderung ist klar eine Herausforderung. Aber wie am Ende konstatiert: Wo ein Wille, ist meist auch ein Weg.

In der damaligen Diskussion gab es in Bezug auf Ausweisung in einen sicheren Drittstaat den Vorschlag, doch mit den Dänen über eine geeignete Exklave auf Grönland zu reden. Heute, mit dem avisierten Klimawandel wäre das doch eine zukunftsträchtige 'Investition'. Nur sollte Merkel auf ihr +2 Grad-Limit verzichten.


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