Rechtslage

LLF, Sonntag, 18.10.2015, 20:39 (vor 3755 Tagen) @ ebbes2824 Views

Ist jedes Kind, das in D geboren wird, automatisch deutscher Staatsbürger
und hat dann die Mutter Anspruch auf Asyl (egal aus welchem Land sie kommt)
bei uns?

Nein. § 33 Aufenthaltsgesetz - AufenthG gewährt dem neugeborenen Kind automatisch ein (befristetes) Aufenthaltsrecht, solange die Eltern sich im Bundesgebiet aufhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html

Nach fünf Jahren Daueraufenthalt mit Schulbesuch kann ein Minderjähriger nur bei Vorliegen besonders schwerer Straftaten abgeschoben werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__56.html


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