Rechtslage
Ist jedes Kind, das in D geboren wird, automatisch deutscher Staatsbürger
und hat dann die Mutter Anspruch auf Asyl (egal aus welchem Land sie kommt)
bei uns?
Nein. § 33 Aufenthaltsgesetz - AufenthG gewährt dem neugeborenen Kind automatisch ein (befristetes) Aufenthaltsrecht, solange die Eltern sich im Bundesgebiet aufhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html
Nach fünf Jahren Daueraufenthalt mit Schulbesuch kann ein Minderjähriger nur bei Vorliegen besonders schwerer Straftaten abgeschoben werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__56.html